Buchhaltung & Logistik12. August 2026·7 Min. Lesezeit

PPWR vs. VerpackG: Was für Onlinehändler jetzt zusammenpasst

Deutsches VerpackG und die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gelten parallel. Wer sich wo registriert, welche Pflichten neu sind und was zuerst zu tun ist.

Zwei Regelwerke, ein Ziel

Seit dem Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellen sich viele Händler dieselbe Frage: Gilt jetzt das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) oder die PPWR? Die Antwort lautet: beides — sie greifen ineinander. Das VerpackG regelt die nationale Registrierung und Systembeteiligung in Deutschland, die PPWR ergänzt EU-weit einheitliche materielle Anforderungen an die Verpackung selbst.

Was das VerpackG regelt

Das VerpackG verpflichtet jeden, der Verpackungen erstmals mit Ware befüllt in Deutschland in Verkehr bringt, zur Registrierung im LUCID-Verpackungsregister, zur Beteiligung an einem dualen System und zur Mengenmeldung. Diese Pflichten bleiben mit der PPWR vollständig bestehen. Der VerpackG-Extractor führt durch die konkreten Schritte.

Was die PPWR zusätzlich bringt

Die PPWR ist als EU-Verordnung unmittelbar geltendes Recht und setzt an der Verpackung selbst an. Zu den zentralen Neuerungen zählen die Recyclingfähigkeit aller Verpackungen, Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffen und die Verpackungsminimierung — darunter die 40-%-Leerraumgrenze für Versand- und Sammelverpackungen. Die genauen Stichtage regelt der PPWR-Fristenüberblick.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

  • Ebene: VerpackG = nationale Registrierung & Systembeteiligung; PPWR = EU-weite Produktanforderungen.
  • Register: VerpackG verlangt LUCID in Deutschland; die PPWR ändert daran nichts, andere EU-Länder haben eigene Register.
  • Verpackungsdesign: Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Leerraumgrenze kommen mit der PPWR neu hinzu.
  • Geltung: VerpackG gilt in Deutschland; die PPWR gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Was Händler zuerst tun sollten

Sichern Sie zunächst die Pflichtbasis: LUCID-Registrierung und Systembeteiligung in jedem Zielland — den Länderüberblick gibt der Beitrag Verpackungsregister in Europa. Prüfen Sie parallel Ihre Versandverpackung mit dem PPWR Leerraum-Rechner, denn die 40-%-Grenze ist mit vorhandenen Kartongrößen oft schon heute lösbar. Praktische Ansätze dazu liefert der Beitrag Leerraum reduzieren.

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Häufige Fragen

Löst die PPWR das VerpackG ab?

Nein. Die PPWR vereinheitlicht die materiellen Anforderungen an Verpackungen EU-weit, ersetzt aber nicht die nationale Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht. In Deutschland bleiben LUCID-Registrierung und duale Systeme nach dem VerpackG bestehen.

Muss ich mich jetzt doppelt registrieren?

Nein, nicht doppelt in Deutschland. Sie registrieren sich weiterhin einmal in LUCID und beteiligen sich an einem dualen System. Verkaufen Sie zusätzlich in andere EU-Länder, kommt dort jeweils die nationale Registrierung hinzu — die PPWR schafft dafür kein einheitliches EU-Register.

Was ist bei der PPWR neu und wichtig für Onlinehändler?

Vor allem die Verpackungsminimierung mit der 40-%-Leerraumgrenze für Versandverpackungen sowie Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Für Onlinehändler ist die Kartongröße der praxisnächste Hebel — sie lässt sich mit dem Leerraum-Rechner sofort prüfen.

Ab wann gelten die PPWR-Pflichten?

Die PPWR ist in Kraft; ihre Anforderungen greifen gestaffelt über mehrere Jahre. Maßgeblich sind die im Verordnungstext und den delegierten Rechtsakten genannten Stichtage. Eine frühzeitige Anpassung von Verpackungsdesign und Kartonsortiment ist empfehlenswert.

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