LUCID-Nummer beantragen: Registrierung im Verpackungsregister Schritt für Schritt

Die LUCID-Nummer ist Ihre Registrierungsnummer im Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) — und ohne sie dürfen Sie keine mit Ware befüllten Verpackungen gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen. Marktplätze wie Amazon und eBay verlangen die Nummer verpflichtend, duale Systeme benötigen sie für den Lizenzvertrag. Die Registrierung selbst ist kostenlos, dauert online etwa 15 bis 30 Minuten und erfolgt über lucid.verpackungsregister.org.

Wichtig sind zwei Grundregeln: Die Registrierung muss vor dem ersten Inverkehrbringen abgeschlossen sein, und sie ist höchstpersönlich — Sie können sie nicht an einen Dienstleister oder Berater delegieren. Benötigt werden im Wesentlichen Ihre Stammdaten, eine vertretungsberechtigte Person, die nationale Kennnummer (z. B. Handelsregisternummer oder Steuernummer) und sämtliche Markennamen, unter denen Sie verpackte Ware vertreiben.

Mit der LUCID-Nummer allein ist es allerdings nicht getan: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen zusätzlich bei einem dualen System lizenziert und die Mengen deckungsgleich an LUCID gemeldet werden — sonst drohen trotz Registrierung Bußgelder und Vertriebsverbote nach § 34 VerpackG. Die folgende Anleitung führt durch die Registrierung; den Gesamtprozess inklusive Mengenermittlung deckt die VerpackG-Checkliste ab.

Ihre Checkliste

  1. 1Unterlagen bereitlegen: Firmenstammdaten, vertretungsberechtigte Person, nationale Kennnummer (Handelsregister- oder Steuernummer) und eine Liste aller Markennamen zusammenstellen.
  2. 2Konto anlegen: Auf lucid.verpackungsregister.org die Registrierung starten, E-Mail-Adresse bestätigen und ein Passwort für das Herstellerkonto vergeben.
  3. 3Herstellerangaben ausfüllen: Rechtsform, Anschrift und vertretungsberechtigte Person eintragen — als „Hersteller" gilt im VerpackG, wer verpackte Ware erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringt, auch als Importeur oder Online-Händler.
  4. 4Alle Markennamen erfassen: Sämtliche Marken angeben, unter denen Sie verpackte Ware anbieten — auch Eigenmarken und Handelsmarken; fehlende Marken sind ein häufiger Beanstandungsgrund.
  5. 5Verpackungsart angeben: Deklarieren, ob Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen (Verkaufs- und Versandverpackungen) und/oder nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen.
  6. 6Registrierung abschließen und Nummer sichern: Die Angaben bestätigen, die LUCID-Registrierungsnummer notieren und für Marktplätze und das duale System hinterlegen — Ihr Eintrag ist im öffentlichen Register einsehbar.
  7. 7Duales System beauftragen: Direkt im Anschluss den Beteiligungsvertrag für Ihre Verpackungsmengen schließen — die LUCID-Nummer allein erfüllt die Systembeteiligungspflicht nicht.
  8. 8Datenmeldung in LUCID abgeben: Die beim dualen System lizenzierten Mengen deckungsgleich im LUCID-Konto melden und bei Änderungen von Stammdaten oder Marken aktualisieren.

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Häufige Fragen

Was kostet die LUCID-Registrierung?

Die Registrierung im LUCID-Register der ZSVR ist kostenlos. Kosten entstehen erst durch die Systembeteiligung: Für die Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen bei einem dualen System zahlen Sie Beteiligungsentgelte, die sich nach Materialart und Menge richten — bei kleinen Versandhändlern oft nur einige Dutzend Euro pro Jahr.

Wie schnell erhalte ich meine LUCID-Nummer?

In der Regel sofort: Die Registrierungsnummer wird nach Abschluss der Online-Registrierung vergeben und per E-Mail bestätigt. Planen Sie dennoch etwas Vorlauf ein, denn vor dem ersten Inverkehrbringen müssen auch der Vertrag mit einem dualen System geschlossen und die Datenmeldung abgegeben sein — erst dann sind alle Pflichten erfüllt.

Kann mein Steuerberater oder ein Dienstleister die Registrierung für mich übernehmen?

Nein. Die Registrierung in LUCID und die dortigen Datenmeldungen sind höchstpersönliche Pflichten des Herstellers — eine Beauftragung Dritter ist insoweit gesetzlich ausgeschlossen. Dienstleister dürfen Sie bei der Mengenermittlung und beim Vertrag mit dem dualen System unterstützen, die Abgabe in LUCID müssen Sie jedoch selbst vornehmen.

Brauche ich eine LUCID-Nummer, wenn ich nur über Amazon oder eBay verkaufe?

Ja, gerade dann. Marktplätze sind gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob ihre Händler registriert und systembeteiligt sind, und müssen nicht registrierte Anbieter sperren. Ohne gültige LUCID-Nummer und Systembeteiligung riskieren Sie die Sperrung Ihres Verkäuferkontos — unabhängig davon, wie gering Ihre Verpackungsmengen sind.

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