Buchhaltung & Logistik5. August 2026·9 Min. Lesezeit

Verpackungsregister in Europa: Wo Sie sich pro Land registrieren müssen

In Deutschland heißt es LUCID — doch fast jedes EU-Land hat ein eigenes Verpackungsregister und eigene Produktverantwortungs-Organisationen. Der Länderüberblick für Onlinehändler.

Warum jedes Land ein eigenes Register hat

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Verpackungen ist EU-weit vorgeschrieben, aber national umgesetzt. Wer Waren an Verbraucher in einem EU-Land in Verkehr bringt, gilt dort in der Regel als verpflichteter Hersteller — und muss sich im jeweiligen nationalen Register anmelden und einer Produktverantwortungs-Organisation (PRO) anschließen. Für grenzüberschreitende Onlinehändler bedeutet das: eine Registrierung pro Zielland.

Die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) harmonisiert viele Anforderungen, hebt die nationalen Register aber nicht auf. Die folgende Übersicht nennt für die wichtigsten Märkte das zuständige Register und die zentrale Anlaufstelle. Angaben ohne Gewähr — prüfen Sie die aktuellen Pflichten stets beim jeweiligen Register.

Deutschland — LUCID / Zentrale Stelle Verpackungsregister

In Deutschland registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Zusätzlich müssen Sie sich an einem dualen System beteiligen (Systembeteiligung) und Ihre Mengen melden. Ohne LUCID-Registrierung gilt ein Vertriebsverbot nach dem VerpackG.

Die wichtigsten Länder im Überblick

  • Deutschland: Register LUCID (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, ZSVR) + duales System.
  • Österreich: Registrierung über das EAG-/Verpackungs-Webportal; PRO u. a. Altstoff Recycling Austria (ARA).
  • Frankreich: Identifikationsnummer (IDU) über die ADEME; Anschluss an einen zugelassenen Öko-Organismus wie Citeo oder Léko.
  • Spanien: Herstellerregister für Verpackungen beim Umweltministerium (MITECO); PRO u. a. Ecoembes und Ecovidrio (Glas).
  • Italien: Beteiligung am nationalen Verpackungskonsortium CONAI und den materialspezifischen Konsortien.
  • Niederlande: Meldung und Abgabe an das Afvalfonds Verpakkingen (Verpackungsfonds).
  • Belgien: Anschluss an Fost Plus (Haushaltsverpackungen) bzw. Valipac (gewerbliche Verpackungen).
  • Polen: Eintragung im BDO-Register (Datenbank über Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft).
  • Tschechien: Anschluss an das System EKO-KOM.
  • Irland: Registrierung und Anschluss an Repak.

Was Onlinehändler zuerst klären sollten

Prüfen Sie für jedes Zielland drei Punkte: Bin ich dort registrierungspflichtig (meist ab dem ersten Verkauf an Verbraucher)? Bei welchem Register melde ich mich an und welche PRO ist zuständig? Und brauche ich einen Bevollmächtigten vor Ort — mehrere Länder verlangen von ausländischen Herstellern einen niedergelassenen Bevollmächtigten (authorised representative). Dokumentieren Sie Registrierungsnummern und Mengenmeldungen sauber, denn Marktplätze fragen diese zunehmend ab.

Für den deutschen Markt führt der VerpackG-Extractor durch die LUCID-Pflichten, und der PPWR Leerraum-Rechner prüft, ob Ihre Versandkartons die 40-%-Leerraumgrenze einhalten. Die konkreten Registrierungsschritte in Deutschland fasst der LUCID-Ratgeber zusammen.

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Häufige Fragen

Muss ich mich in jedem EU-Land einzeln registrieren?

In der Regel ja. Die EPR-Pflichten für Verpackungen sind national geregelt; wer in einem Land Waren an Verbraucher in Verkehr bringt, muss sich dort im jeweiligen Register anmelden und einer Produktverantwortungs-Organisation anschließen. Eine einzige EU-weite Registrierung gibt es bislang nicht.

Wie heißt das Verpackungsregister in Deutschland?

Es heißt LUCID und wird von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betrieben. Zusätzlich zur Registrierung in LUCID müssen Sie sich an einem dualen System beteiligen und Ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden.

Brauche ich als ausländischer Händler einen Bevollmächtigten?

In mehreren EU-Ländern müssen ausländische Hersteller einen im Land niedergelassenen Bevollmächtigten (authorised representative) benennen, der die EPR-Pflichten wahrnimmt. Ob und in welcher Form das gilt, hängt vom Zielland ab — prüfen Sie dies vor dem Markteintritt beim jeweiligen Register.

Ändert die PPWR die nationalen Register?

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vereinheitlicht viele materielle Anforderungen, etwa zur Verpackungsminimierung und Recyclingfähigkeit, hebt die nationalen Register und Produktverantwortungs-Organisationen aber nicht auf. Die länderweise Registrierung bleibt daher bestehen.

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