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LiveHinSchG

Ohne internen Meldekanal drohen Bußgelder und Klagen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zu vertraulichen Meldekanälen. Richten Sie jetzt Ihren rechtssicheren Kanal ein.

Meldekanal einrichten →
Kostenlos · Kein Account nötig
Hinweis-Anonymisierer
Metadaten & Identifikationsmerkmale entfernen

Fügen Sie den Hinweistext ein. Das Tool erkennt automatisch Namen, E-Mails, Telefonnummern und weitere Identifizierungsmerkmale und entfernt sie.

Updates & Compliance-Checkliste für HinSchG Sanitizer

Tragen Sie sich ein — wir informieren Sie über Änderungen an HinSchG und senden Ihnen die kostenlose Checkliste.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Die Konsequenzen bei Verstößen gegen HinSchG.

50.000 €
Bußgeld

Wer keinen internen Meldekanal einrichtet, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 € nach § 40 HinSchG.

Repressalien
Beweislastumkehr

Bei Benachteiligung von Hinweisgebern gilt die Beweislastumkehr — das Unternehmen muss sich entlasten.

Identität
Datenpanne

Metadaten in Dokumenten können die Identität von Hinweisgebern verraten und die Vertraulichkeit gefährden.

In 3 Schritten konform

01

Daten hochladen

Laden Sie Ihre relevanten Dokumente oder Angaben hoch — sicher und DSGVO-konform verarbeitet.

02

KI analysiert

Kevvo prüft Ihre Daten gegen HinSchG und identifiziert automatisch alle relevanten Anforderungen.

03

Konformes Ergebnis

Sie erhalten das fertige, prüfsichere Dokument bzw. den Nachweis — bereit zur Einreichung.

Häufige Fragen

Wer muss einen internen Meldekanal einrichten?

Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen nach § 12 HinSchG einen internen Meldekanal einrichten und betreiben.

Betreiben Sie einen HinSchG-konformen Meldekanal.

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