GPSR-Checkliste: In 7 Schritten produktsicher in den EU-Handel

Die GPSR verlangt seit Dezember 2024 für nahezu alle Verbraucherprodukte eine benannte verantwortliche Person in der EU, klare Sicherheitsangaben und Rückverfolgbarkeit. Gerade im Onlinehandel entscheidet die saubere Umsetzung darüber, ob Ihre Angebote sichtbar bleiben.

Diese Checkliste führt Sie in sieben Schritten von der Zuständigkeit bis zum Meldeprozess. Sie ist auf Händler, Importeure und Marktplatzverkäufer zugeschnitten. Beginnen Sie mit der Frage, ob für jedes Produkt eine verantwortliche Person in der EU existiert — ohne sie ist der Vertrieb unzulässig.

Ihre Checkliste

  1. 1Verantwortliche Person klären: Für jedes Produkt prüfen, ob ein EU-Wirtschaftsakteur (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur oder Fulfilment-Dienstleister) benannt ist — bei Direktimport selbst sicherstellen.
  2. 2Produkte kennzeichnen: Eindeutige Produktkennung (Typ-, Chargen- oder Seriennummer) sowie Name und Anschrift von Hersteller und verantwortlicher Person anbringen.
  3. 3Sicherheitsangaben bereitstellen: Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache ergänzen — im Onlineshop bereits vor dem Kaufabschluss sichtbar.
  4. 4Technische Dokumentation erstellen: Risikoanalyse und getroffene Schutzmaßnahmen dokumentieren und die Unterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahren.
  5. 5Prüfpflichten als Händler erfüllen: Vor dem Weiterverkauf kontrollieren, ob Kennzeichnung, Angaben und Warnhinweise vorhanden sind, und Zweifel dokumentiert klären.
  6. 6Meldeprozess einrichten: Abläufe für Korrekturmaßnahmen und die Meldung gefährlicher Produkte über das Safety-Business-Gateway festlegen.
  7. 7Rückrufe vorbereiten: Kundenkontaktdaten und Kommunikationswege so organisieren, dass Rückrufe wirksam erfolgen und eine Abhilfe (Reparatur, Ersatz, Erstattung) angeboten werden kann.

Passendes Tool

Erfüllen Sie die GPSR, bevor die Marktaufsicht prüft.

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Häufige Fragen

Gilt die GPSR auch für kleine Onlinehändler?

Ja. Die GPSR unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Rolle in der Lieferkette. Auch kleine Händler haben Prüfpflichten und dürfen nur Produkte anbieten, für die eine verantwortliche Person in der EU existiert und die vorgeschriebenen Angaben vorhanden sind.

Was muss ich bei Onlineangeboten zwingend anzeigen?

Bereits vor dem Kaufabschluss müssen die verantwortliche Person, die Produktkennzeichnung sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen sichtbar sein. Es genügt nicht, diese Angaben erst der Lieferung beizulegen.

Wie melde ich ein gefährliches Produkt?

Über das Safety-Business-Gateway der EU. Erkennen Sie, dass ein bereitgestelltes Produkt gefährlich ist, müssen Sie unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen, die zuständigen Behörden informieren und betroffene Verbraucher warnen sowie eine Abhilfe anbieten.

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