GPSR-Verstoß: Rückruf, Vertriebsstopp und Bußgeld — die Risiken

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Fehlen die vorgeschriebene verantwortliche Person in der EU, Sicherheitsangaben oder die Rückverfolgbarkeitskennzeichnung, kann die Marktaufsicht den Vertrieb stoppen und einen Rückruf anordnen — mit unmittelbaren Folgen für Umsatz und Reputation.

Besonders im Onlinehandel greift die Kontrolle schnell: Online-Marktplätze sind verpflichtet, nach behördlicher Aufforderung nicht konforme Angebote zu sperren. Wer die Pflichtangaben nicht vor dem Kauf sichtbar macht, verliert damit seine Listings — oft ohne Vorwarnung.

Zusätzlich sehen die Mitgliedstaaten wirksame Sanktionen vor; in Deutschland drohen Bußgelder nach dem Produktsicherheitsrecht. Wer eine technische Dokumentation mit Risikoanalyse vorhält, eine verantwortliche Person benannt hat und Meldewege für Vorfälle kennt, kann im Prüffall belegen, dass er seine Sorgfaltspflichten erfüllt.

Diese Sanktionen drohen konkret

RückrufVertriebsstopp

Fehlen Sicherheitsangaben oder eine verantwortliche Person in der EU, kann die Marktaufsicht den Verkauf stoppen und einen Rückruf anordnen.

Listing-SperreMarktplätze

Online-Marktplätze müssen nicht konforme Angebote sperren — ohne GPSR-Angaben verlieren Sie Ihre Sichtbarkeit auf der Plattform.

BußgeldSanktionen

Die Mitgliedstaaten sehen wirksame Sanktionen vor; in Deutschland drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder nach dem Produktsicherheitsrecht.

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Häufige Fragen

Welche Sanktionen drohen bei GPSR-Verstößen?

Die Marktaufsicht kann Korrekturmaßnahmen, Vertriebsstopps und Rückrufe anordnen. Daneben sehen die Mitgliedstaaten Bußgelder vor — in Deutschland nach dem Produktsicherheitsrecht. Hinzu kommen die Sperrung von Angeboten auf Marktplätzen und mögliche Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben.

Warum werden meine Angebote auf dem Marktplatz gesperrt?

Online-Marktplätze müssen nach der GPSR und dem Digital Services Act nicht konforme Angebote nach behördlicher Aufforderung entfernen. Fehlen Angaben zur verantwortlichen Person, Warnhinweise oder die Produktkennzeichnung, kann das Angebot deaktiviert werden — der Umsatzausfall ist unmittelbar.

Wer haftet, wenn kein EU-Wirtschaftsakteur benannt ist?

Produkte ohne verantwortliche Person in der EU dürfen nicht bereitgestellt werden. Importieren Sie direkt aus einem Drittland, tragen Sie als Importeur die Verantwortung und müssen die Rolle sicherstellen. Ohne benannte verantwortliche Person riskieren Sie Vertriebsstopp und Sanktionen.

Wie vermeide ich GPSR-Sanktionen?

Stellen Sie sicher, dass für jedes Produkt eine verantwortliche Person in der EU benannt ist, führen Sie die Pflichtangaben und Warnhinweise bereits vor dem Kauf an, halten Sie eine technische Dokumentation mit Risikoanalyse (10 Jahre) vor und richten Sie einen Meldeprozess über das Safety-Business-Gateway ein.

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