PPWR-Leerraumgrenze: Warum maximal 40 % Luft im Karton erlaubt sind

Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) führt die EU eine verbindliche Obergrenze für den Leerraum in Sammel-, Transport- und Versandverpackungen ein: Er darf 40 % nicht überschreiten. Anders gesagt müssen mindestens 60 % des Kartonvolumens durch das Produkt und notwendiges Schutzmaterial genutzt sein.

Ziel der Regel ist die Verpackungsminimierung: Weniger Luft im Karton bedeutet weniger Material, weniger Transportvolumen und weniger Abfall. Für Onlinehändler ist das zugleich eine Kostenfrage — überdimensionierte Kartons treiben Porto und Lizenzentgelte in die Höhe.

Die Leerraum-Quote berechnet sich als (1 − Produktvolumen ÷ Kartonvolumen) × 100. Der PPWR Leerraum-Rechner übernimmt die Berechnung für ein oder mehrere Produkte und erstellt ein Audit-PDF als Nachweis.

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Häufige Fragen

Gilt die 40-%-Grenze für alle Verpackungen?

Sie zielt auf Sammel-, Transport- und Versandverpackungen — also den klassischen E-Commerce-Karton. Verkaufsverpackungen, die die Produktpräsentation bestimmen, unterliegen anderen Anforderungen der PPWR.

Wie messe ich den Leerraum korrekt?

Vergleichen Sie das aufaddierte Produktvolumen mit dem Innenvolumen des Kartons. Bei mehreren Artikeln zählt die Summe der Einzelvolumina. Der Leerraum-Rechner zeigt Ihnen zusätzlich die maximal zulässige Kartongröße.

Ab wann greift die Leerraumgrenze?

Die PPWR ist in Kraft; die Anforderungen zur Verpackungsminimierung gelten nach den in der Verordnung genannten Übergangsfristen. Unternehmen sollten ihre Kartongrößen frühzeitig anpassen.

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