Green-Claims-Checkliste: Umweltaussagen in 7 Schritten abmahnsicher machen
Die EU untersagt allgemeine, unbelegte Umweltaussagen — und die deutsche Rechtsprechung verlangt schon heute klare Aufklärung und belastbare Nachweise für Begriffe wie „klimaneutral". Für Unternehmen heißt das: Jede grüne Aussage auf Website, Verpackung und in Anzeigen braucht eine dokumentierte Nachweisgrundlage, sonst ist sie abmahnbar.
Das Problem ist selten böser Wille, sondern Wildwuchs: Claims entstehen über Jahre in verschiedenen Teams und Kanälen, ohne dass jemand die Nachweislage zentral prüft. Diese Checkliste führt Sie in sieben Schritten von der vollständigen Bestandsaufnahme über die Belegprüfung bis zum Freigabeprozess, der neue Aussagen künftig vor der Veröffentlichung absichert.
Ihre Checkliste
- 1Claims inventarisieren: Alle Umweltaussagen auf Website, Verpackungen, Produktdatenblättern, Social Media und in Anzeigen systematisch erfassen — auch Bildsprache und Siegel.
- 2Nachweislage prüfen: Jedem Claim den vorhandenen Beleg zuordnen — Zertifikate, Ökobilanzen, Messdaten — und Lücken ohne Nachweis markieren.
- 3Pauschalbegriffe entschärfen: Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" durch konkrete, überprüfbare Angaben ersetzen oder streichen.
- 4Kompensationsclaims kritisch prüfen: „Klimaneutral"-Aussagen auf Basis von CO2-Kompensation nur mit klarer Aufklärung über die Grundlage verwenden — oder ganz vermeiden.
- 5Siegel und Labels checken: Selbst erstellte oder nicht zertifizierte Umweltzeichen entfernen und nur anerkannte, geprüfte Kennzeichnungssysteme verwenden.
- 6Risiko-Claims priorisiert bereinigen: Aussagen ohne Beleg zuerst aus reichweitenstarken Kanälen entfernen, danach Restbestände wie Altkataloge und Marktplatzlistings.
- 7Freigabeprozess etablieren: Neue Umweltaussagen vor Veröffentlichung durch eine benannte Stelle prüfen lassen und Claim samt Nachweis zentral dokumentieren.
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Wie lange dauert ein vollständiger Green-Claims-Audit?
Für ein mittelständisches Unternehmen mit Website, Shop und Printmaterialien sind je nach Kanalzahl einige Tage bis wenige Wochen realistisch. Der größte Aufwand liegt selten im Finden der Claims, sondern im Beschaffen und Bewerten der Nachweise — planen Sie dafür die Abstimmung mit Lieferanten ein.
Wer sollte die Prüfung der Umweltaussagen verantworten?
Bewährt hat sich ein Tandem aus Marketing und einer rechtlich verantwortlichen Stelle — Justiziariat, externe Kanzlei oder Compliance. Das Marketing kennt alle Kanäle, die rechtliche Seite bewertet die Nachweisqualität. Wichtig ist eine benannte Person mit Veto-Recht vor jeder Veröffentlichung.
Welche Nachweise gelten als ausreichend?
Ausdrückliche Umweltaussagen müssen auf wissenschaftlich anerkannten, überprüfbaren Grundlagen beruhen — etwa zertifizierten Ökobilanzen, anerkannten Standards oder unabhängigen Prüfberichten. Interne Schätzungen oder Lieferantenzusagen ohne Beleg genügen nicht. Bewahren Sie die Nachweise so auf, dass sie dem jeweiligen Claim zugeordnet sind.
Muss ich bestehende Verpackungen sofort austauschen?
Beanstandete oder unbelegbare Claims sollten Sie so schnell wie praktisch möglich aus dem Verkehr nehmen, denn jede weitere Verbreitung bleibt angreifbar. Priorisieren Sie nach Reichweite und Risiko; bei Verpackungsbeständen kann eine kurzfristige Überkleben- oder Abverkaufsstrategie mit rechtlicher Beratung sinnvoll sein.