EU AI Act Risikoklassen erklärt: Die 4 Stufen mit Beispielen aus der Praxis

Der EU AI Act reguliert nicht „die KI", sondern konkrete Einsatzzwecke — und sortiert sie in vier Risikoklassen mit stark unterschiedlichen Pflichten: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten und Anwendungen mit minimalem Risiko. Dasselbe Sprachmodell kann je nach Verwendung in verschiedene Klassen fallen: als internes Recherchetool minimales Risiko, im Bewerber-Screening Hochrisiko. Die Klassifizierung ist deshalb der erste und wichtigste Schritt jeder AI-Act-Umsetzung.

Die Pyramide ist bewusst steil gebaut: Verbotene Praktiken — etwa Social Scoring oder manipulative Techniken — dürfen gar nicht eingesetzt werden. Hochrisiko-Systeme aus den Bereichen des Anhangs III, darunter Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung und kritische Infrastruktur, unterliegen umfangreichen Anforderungen an Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht. Für die breite Masse der Anwendungen gelten dagegen nur Transparenzpflichten oder gar keine spezifischen Vorgaben.

Für Unternehmen ohne eigene KI-Entwicklung ist die Einstufung meist der größte Teil der Arbeit — und zugleich die beste Absicherung gegen die gestaffelten Bußgelder von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Umsatzes. Die folgende Übersicht führt durch die vier Klassen mit typischen Beispielen; für die vollständige Umsetzung vom Inventar bis zur Governance siehe die AI-Act-Checkliste.

Ihre Checkliste

  1. 1Stufe 1 — Verbotene Praktiken erkennen: Social Scoring, gezielt manipulative oder ausnutzende Techniken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern sind untersagt — betroffene Systeme sofort einstellen.
  2. 2Stufe 2 — Hochrisiko-Systeme identifizieren: Einsätze in Anhang-III-Bereichen prüfen — etwa Bewerberauswahl und Beförderungsentscheidungen, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur, Bildung und Prüfungsbewertung, Strafverfolgung und Migration.
  3. 3Hochrisiko auch über Produktrecht prüfen: Systeme, die Sicherheitsbauteil eines regulierten Produkts sind (etwa Medizinprodukte oder Maschinen), gelten ebenfalls als Hochrisiko.
  4. 4Stufe 3 — Transparenzpflichten zuordnen: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, KI-generierte oder manipulierte Inhalte (Deepfakes) sind zu kennzeichnen, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung sind offenzulegen.
  5. 5Stufe 4 — Minimales Risiko einordnen: Anwendungen wie Spamfilter, Rechtschreibkorrektur, Produktempfehlungen oder KI in Videospielen unterliegen keinen spezifischen AI-Act-Pflichten.
  6. 6Einsatzzweck statt Technologie bewerten: Jedes System nach seinem konkreten Verwendungszweck klassifizieren — dieselbe Software kann je nach Einsatz in unterschiedliche Klassen fallen.
  7. 7Ausnahmen dokumentieren: Prüfen, ob ein Anhang-III-System im Einzelfall kein erhebliches Risiko darstellt (etwa rein vorbereitende Aufgaben) — diese Ausnahme muss begründet und dokumentiert werden.
  8. 8Einstufung schriftlich festhalten: Für jedes System Risikoklasse, Begründung und daraus folgende Pflichten dokumentieren — die Grundlage jeder Behördenanfrage.

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Häufige Fragen

Welche vier Risikoklassen kennt der EU AI Act?

Erstens verbotene KI-Praktiken, die gar nicht eingesetzt werden dürfen — etwa Social Scoring oder manipulative Techniken. Zweitens Hochrisiko-Systeme mit umfangreichen Pflichten, etwa in Personalauswahl oder Kreditvergabe. Drittens Systeme mit Transparenzpflichten wie Chatbots und Deepfakes. Viertens Anwendungen mit minimalem Risiko — die große Mehrheit —, für die der AI Act keine spezifischen Pflichten vorsieht.

Ist ChatGPT bzw. ein Sprachmodell automatisch Hochrisiko?

Nein. Für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten eigene Regeln, die vor allem die Anbieter treffen. Für Sie als einsetzendes Unternehmen entscheidet der konkrete Verwendungszweck: Ein Chatbot für Produktfragen löst Transparenzpflichten aus, derselbe Unterbau im Bewerber-Screening kann als Hochrisiko-Einsatz gelten. Maßgeblich ist immer der Einsatz, nicht das Modell.

Was folgt aus der Einstufung als Hochrisiko-System konkret?

Anbieter müssen unter anderem Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht und ein Konformitätsbewertungsverfahren nachweisen. Betreiber — also einsetzende Unternehmen — müssen das System bestimmungsgemäß nutzen, die menschliche Aufsicht durch geschultes Personal sicherstellen, Protokolle aufbewahren und in bestimmten Fällen eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen.

Ab wann gelten die Pflichten der einzelnen Risikoklassen?

Der AI Act gilt gestaffelt: Die Verbote und die Anforderungen an KI-Kompetenz greifen bereits seit Februar 2025, die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025. Die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten im Wesentlichen ab August 2026, für bestimmte in Produkte eingebettete Systeme ab August 2027.

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