Kündigungsbutton-Checkliste: § 312k BGB in 7 Schritten rechtssicher umsetzen
Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB ist schnell eingebaut — aber leicht falsch umgesetzt. Das Gesetz verlangt einen zweistufigen Prozess: einen ständig verfügbaren, eindeutig beschrifteten Button und eine Bestätigungsseite, auf der Verbraucher ihre Kündigung mit wenigen Angaben absenden können. Fehler bei Beschriftung, Platzierung oder Bestätigung machen den gesamten Prozess angreifbar.
Diese Checkliste führt Sie durch die sieben Punkte, an denen Umsetzungen in der Praxis scheitern — von der Frage, ob Ihre Verträge überhaupt betroffen sind, über die korrekte Beschriftung bis zur Protokollierung, mit der Sie im Streitfall die Funktionsfähigkeit des Prozesses belegen. So wird aus der Pflicht ein sauber dokumentierter Standardprozess.
Ihre Checkliste
- 1Betroffenheit prüfen: Klären, ob Sie Verbrauchern online Dauerschuldverhältnisse anbieten — dann greift die Buttonpflicht nach § 312k BGB.
- 2Button korrekt beschriften: Gut lesbare, eindeutige Formulierung wie „Verträge hier kündigen" verwenden — kreative Umschreibungen vermeiden.
- 3Platzierung sicherstellen: Den Button ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich einbinden — ohne Login-Zwang und ohne versteckte Menüpfade.
- 4Bestätigungsseite bauen: Eine Seite bereitstellen, auf der Kunden Kündigungsart, Identifikationsangaben und Zeitpunkt erfassen und die Kündigung absenden können.
- 5Bestätigungsschaltfläche beschriften: Die abschließende Schaltfläche eindeutig mit „jetzt kündigen" oder einer entsprechend klaren Formulierung versehen.
- 6Eingangsbestätigung automatisieren: Datum, Zeitpunkt und Inhalt der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen — etwa per E-Mail direkt nach dem Absenden.
- 7Prozess protokollieren: Verfügbarkeit des Buttons und jeden Kündigungsvorgang technisch dokumentieren, um die Funktionsfähigkeit im Streitfall nachweisen zu können.
- 8Regelmäßig testen: Nach jedem Website-Relaunch und Release prüfen, ob Button, Bestätigungsseite und E-Mail-Versand weiterhin funktionieren.
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Wie schnell lässt sich der Kündigungsbutton umsetzen?
Mit einem fertigen Widget oder einer vorbereiteten Vorlage ist die technische Integration in wenigen Stunden bis Tagen möglich. Mehr Zeit kostet meist die interne Abstimmung: Wohin fließen die Kündigungen, wer bearbeitet sie, und wie wird die Eingangsbestätigung automatisiert versendet?
Gilt die Buttonpflicht auch für reine B2B-Angebote?
Nein, § 312k BGB gilt für Verträge mit Verbrauchern. Sobald Ihre Website aber auch Verbrauchern den Vertragsschluss ermöglicht — was bei offenen Online-Bestellstrecken regelmäßig der Fall ist —, sollten Sie den Button vorhalten. Eine reine B2B-Behauptung schützt nicht, wenn faktisch Verbraucher abschließen können.
Muss sich der Kunde vor der Kündigung einloggen können?
Nein — der Kündigungsweg muss ohne Login nutzbar sein. Der Kunde identifiziert sich stattdessen über Angaben wie Name und Vertrags- oder Kundennummer auf der Bestätigungsseite. Ein Login darf als zusätzliche Komfortoption angeboten werden, aber nie als einzige Möglichkeit.
Was passiert mit Kündigungen, die unvollständige Angaben enthalten?
Auch bei unvollständigen Angaben sollten Sie den Eingang bestätigen und den Kunden zur Ergänzung auffordern, statt die Kündigung stillschweigend zu verwerfen. Dokumentieren Sie den Vorgang — ein abgewiesener Kündigungsversuch ohne Rückmeldung geht im Streitfall regelmäßig zu Lasten des Unternehmens.