Kündigungsbutton fehlt: Abmahnung und jederzeit kündbare Verträge — die Folgen nach § 312k BGB

Seit Juli 2022 verlangt § 312k BGB für online abschließbare Verbraucherverträge über Dauerschuldverhältnisse einen gut sichtbaren Kündigungsbutton. Die Sanktion ist ungewöhnlich direkt: Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft umgesetzt, können Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden — Ihre Vertragslaufzeiten werden damit faktisch wertlos.

Parallel läuft die wettbewerbsrechtliche Durchsetzung: Verbraucherzentralen und Mitbewerber prüfen Websites gezielt auf den Button und mahnen Verstöße ab — mehrere Gerichtsentscheidungen haben die Anforderungen an Platzierung, Beschriftung und den zweistufigen Prozess inzwischen konkretisiert. Entdeckt wird ein fehlender Button in Minuten, denn die Prüfung erfordert nur einen Blick auf Ihre öffentliche Website.

Hinzu kommt ein Beweisproblem: Im Streit über eine Kündigung müssen Sie darlegen können, dass ein funktionierender, gesetzeskonformer Kündigungsprozess bereitstand. Ohne Protokollierung der Bestätigungsseite und der Eingangsbestätigungen steht Aussage gegen Aussage — mit der Folge, dass Gerichte im Zweifel zugunsten des Verbrauchers entscheiden.

Diese Sanktionen drohen konkret

JederzeitKündigung möglich

Fehlt der Button, können Verbraucher den Vertrag jederzeit und fristlos kündigen — unabhängig von der Laufzeit.

AbmahnungWettbewerbsverstoß

Das Fehlen des Kündigungsbuttons ist wettbewerbswidrig und wird von Verbraucherzentralen abgemahnt.

Beweislastbeim Unternehmen

Sie müssen nachweisen, dass ein funktionierender Kündigungsprozess bereitstand — das gelingt nur mit Protokoll.

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Häufige Fragen

Gibt es ein Bußgeld, wenn der Kündigungsbutton fehlt?

§ 312k BGB sieht kein behördliches Bußgeld vor — die Sanktionen sind zivil- und wettbewerbsrechtlich, aber deshalb nicht weniger teuer: Verbraucher können jederzeit fristlos kündigen, und Abmahnungen durch Verbraucherzentralen oder Mitbewerber verursachen Kosten sowie strafbewehrte Unterlassungserklärungen.

Was bedeutet „jederzeit fristlos kündbar" wirtschaftlich?

Solange der Button fehlt oder fehlerhaft ist, können betroffene Kunden laufende Verträge ohne Frist beenden — unabhängig von vereinbarter Mindestlaufzeit. Bei Abo- und Vertragsmodellen bedeutet das den Verlust kalkulierter Umsätze und macht Ihre Umsatzprognosen angreifbar, bis der Mangel behoben ist.

Reicht ein Button irgendwo im Kundenkonto aus?

Nein. Der Button muss unmittelbar und leicht zugänglich sein — nach herrschender Auslegung ohne vorherigen Login erreichbar, etwa von der Startseite aus. Ein Button, der erst nach Anmeldung oder mehreren Klicks auffindbar ist, erfüllt die Anforderungen des § 312k BGB nicht und bleibt abmahnbar.

Wie weise ich im Streitfall nach, dass mein Prozess funktioniert hat?

Protokollieren Sie den Kündigungsprozess technisch: Verfügbarkeit des Buttons, Aufrufe der Bestätigungsseite und die unverzüglich versandten Eingangsbestätigungen in Textform. Nur mit solchen Nachweisen können Sie belegen, dass ein gesetzeskonformer Weg bereitstand — andernfalls trägt das Unternehmen das Prozessrisiko.

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