Buchhaltung & Logistik3. Juni 2026·5 Min. Lesezeit

E-Rechnungspflicht: ZUGFeRD oder XRechnung?

Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Vorgaben — aber für unterschiedliche Empfänger. Ein Vergleich.

Die E-Rechnungspflicht ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Der verpflichtende Versand wird stufenweise eingeführt: Ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Jahresumsatz (Vorjahr), ab 2028 für alle übrigen — gemäß § 14 UStG.

Zwei Formate, ein Ziel

In Deutschland haben sich zwei strukturierte Formate etabliert: XRechnung als reines XML-Format und ZUGFeRD als Hybrid aus menschenlesbarem PDF und eingebettetem XML. Beide Formate erfüllen die gesetzliche Anforderung an eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931.

XRechnung: Das Format der öffentlichen Hand

XRechnung wurde für das öffentliche Auftragswesen entwickelt und ist seit 2020 für B2G-Rechnungen (Business-to-Government) an Bundesbehörden Pflicht. Das Format besteht ausschließlich aus maschinenlesbarem XML — eine visuelle Darstellung bietet es nicht. Empfänger benötigen eine spezielle Software zur Anzeige.

ZUGFeRD: Der B2B-Standard

ZUGFeRD kombiniert das gewohnte PDF-Rechnungslayout mit einem eingebetteten XML-Datensatz nach EN 16931. Der Empfänger sieht die vertraute Rechnung, während sein Buchhaltungssystem die XML-Daten automatisch verarbeitet. Das macht ZUGFeRD besonders im B2B-Bereich beliebt.

  • ZUGFeRD 2.3 Profil COMFORT gilt als Mindestniveau für gesetzeskonforme E-Rechnungen
  • XRechnung 3.0 ist der Standard für Bundesbehörden und viele Landesbehörden
  • Beide basieren auf der EU-Norm EN 16931 und sind gegenseitig kompatibel
  • Einfache PDF-Rechnungen per E-Mail erfüllen die gesetzliche Anforderung ab den Stichtagen nicht mehr

Was Sie jetzt konkret tun müssen

Prüfen Sie, ob Ihr Buchhaltungssystem E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format erzeugen und einlesen kann. Viele Softwareprodukte unterstützen das bereits nativ. Für bestehende PDF-Workflows ermöglichen Konverter-Dienste wie taxlayer.de die Umwandlung in normkonforme E-Rechnungen ohne Systemwechsel.

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Häufige Fragen

Müssen alle Unternehmen sofort E-Rechnungen versenden?

Nein, die Versandpflicht wird stufenweise eingeführt. E-Rechnungen empfangen müssen Unternehmen bereits seit 1. Januar 2025. Für den verpflichtenden Versand gilt: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz (Vorjahr), ab 2028 für alle übrigen B2B-Rechnungen im Inland.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

Kleinunternehmer sind von der Versandpflicht weitgehend ausgenommen, müssen aber E-Rechnungen empfangen können. Für B2G-Rechnungen (an Behörden) gelten teils abweichende Regelungen. Eine freiwillige Umstellung auf E-Rechnungen kann dennoch sinnvoll sein.

Kann ich weiterhin PDF-Rechnungen per E-Mail senden?

Eine einfache PDF-Datei per E-Mail gilt ab den gesetzlichen Stichtagen nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG, sofern sie keinen eingebetteten XML-Datensatz enthält. ZUGFeRD ist eine PDF-Datei mit integriertem XML — und damit vollständig regelkonform.

Muss mein Geschäftspartner das ZUGFeRD-Format akzeptieren?

Ja. Die gesetzliche Empfangspflicht bedeutet, dass Ihr Geschäftspartner E-Rechnungen nach EN 16931 (also ZUGFeRD COMFORT und höher sowie XRechnung) entgegennehmen muss. Er kann keine einfache PDF-Rechnung einfordern. Klären Sie mit Kunden, welches Format deren System bevorzugt.

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