BFSG-Checkliste: Onlineshop in 7 Schritten barrierefrei machen

Das BFSG verlangt seit Juni 2025 barrierefreie Onlineshops, Apps und weitere Verbraucherdienste. Statt sich in Einzelkriterien zu verlieren, hilft ein strukturiertes Vorgehen: von der Betroffenheitsprüfung über die technische Umsetzung nach WCAG 2.1 AA bis zur veröffentlichten Barrierefreiheitserklärung.

Diese Checkliste führt Sie in sieben Schritten durch die Umsetzung. Sie ist auf Händler und mittelständische Anbieter zugeschnitten, die ohne spezialisierte Abteilung arbeiten. Beginnen Sie mit der Betroffenheits- und Ausnahmeprüfung — sie entscheidet über den gesamten Umfang.

Ihre Checkliste

  1. 1Betroffenheit und Ausnahmen prüfen: Klären, ob Ihre Dienstleistung erfasst ist und ob die Kleinstunternehmer-Ausnahme (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. €) greift — für Produkte gilt sie nicht.
  2. 2Ist-Zustand erheben: Website, Shop und Apps mit automatisierten Werkzeugen und manuellen Tests (Tastatur, Screenreader) gegen die WCAG 2.1 AA prüfen.
  3. 3Barrieren priorisieren: Mängel nach Schweregrad und Nutzungshäufigkeit ordnen — kritische Blocker im Checkout und in Formularen zuerst beheben.
  4. 4Technisch umsetzen: Textalternativen, Kontraste, Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge und verständliche Fehlermeldungen nach EN 301 549 herstellen.
  5. 5Barrierefreiheitserklärung erstellen: Öffentlich und leicht auffindbar darlegen, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt, und die Erklärung aktuell halten.
  6. 6Prozesse verankern: Barrierefreiheit in Content-Pflege, Relaunches und Beschaffung neuer Komponenten fest einplanen, damit keine neuen Barrieren entstehen.
  7. 7Regelmäßig nachprüfen: Tests wiederholen, Rückmeldungen von Nutzern auswerten und die Nachweise für den Fall einer Marktüberwachung dokumentiert aufbewahren.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert es, einen Onlineshop barrierefrei zu machen?

Das hängt stark vom Ausgangszustand und der eingesetzten Shop-Technik ab. Moderne Systeme mit sauberem, semantischem HTML sind deutlich schneller anzupassen. Rechnen Sie für die erste Umsetzung je nach Umfang mit einigen Wochen bis wenigen Monaten; Barrierefreiheit ist danach eine laufende Aufgabe.

Brauche ich externe Dienstleister oder geht das intern?

Grundlegende Verbesserungen — Kontraste, Alternativtexte, Tastaturbedienung — lassen sich oft intern umsetzen. Für ein belastbares Audit und komplexe Komponenten kann externe Expertise sinnvoll sein. Entscheidend sind manuelle Tests; rein automatisierte Prüfungen genügen nicht.

Was gehört zwingend in die Barrierefreiheitserklärung?

Sie beschreibt den Dienst, die einschlägigen Anforderungen und die technische Umsetzung und erläutert, wie das Angebot die Barrierefreiheit gewährleistet. Sie muss leicht auffindbar veröffentlicht und bei Änderungen am Angebot aktualisiert werden.

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