BFSG-Bußgeld: Bis zu 100.000 € — was fehlende Barrierefreiheit kostet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für die Privatwirtschaft. Wer Onlineshops, Apps oder andere erfasste Dienstleistungen für Verbraucher anbietet und die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nach § 37 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 €. Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder.

Neben dem Bußgeld wiegt die aufsichtsrechtliche Anordnung schwer: Die Behörde kann verlangen, Mängel zu beseitigen, und im äußersten Fall untersagen, dass ein nicht barrierefreies Angebot weiter bereitgestellt wird. Hinzu kommt das Abmahnrisiko durch Wettbewerber und qualifizierte Verbände.

Verstöße fallen selten zufällig auf: Häufige Auslöser sind Beschwerden von Verbrauchern, Hinweise von Behindertenverbänden und Vergleiche durch Wettbewerber. Wer eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung vorhält und Tests dokumentiert, kann im Prüffall belegen, dass er seine Pflichten ernst nimmt.

Diese Sanktionen drohen konkret

100.000 €Bußgeld

Verstöße gegen das BFSG können nach § 37 BFSG als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden.

MarktverbotUntersagung

Die Marktüberwachungsbehörde kann anordnen, dass ein nicht barrierefreies Produkt oder eine Dienstleistung nicht mehr angeboten werden darf.

AbmahnungWettbewerb & Verbände

Fehlende Barrierefreiheit kann abgemahnt werden; qualifizierte Verbände können Verstöße gerichtlich verfolgen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das maximale Bußgeld nach dem BFSG?

Verstöße gegen zentrale Pflichten des BFSG können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie danach, ob das Unternehmen kooperiert und Mängel zügig behebt.

Kann mir die Behörde den Betrieb meines Onlineshops untersagen?

Die Marktüberwachungsbehörde kann anordnen, dass ein nicht barrierefreier Dienst nicht weiter angeboten werden darf, wenn Mängel trotz Aufforderung nicht behoben werden. In der Praxis steht die Beseitigung der Barrieren im Vordergrund; ein Angebotsverbot ist die letzte Stufe.

Drohen neben dem Bußgeld auch Abmahnungen?

Ja. Fehlende Barrierefreiheit kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, und qualifizierte Verbände können Verstöße gerichtlich verfolgen. Neben der behördlichen Sanktion besteht damit ein zusätzliches zivilrechtliches Risiko.

Wie kann ich ein BFSG-Bußgeld vermeiden?

Prüfen Sie zuerst Ihre Betroffenheit und mögliche Ausnahmen, setzen Sie die Anforderungen der EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) um, veröffentlichen Sie eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung und dokumentieren Sie Ihre manuellen und automatisierten Tests. Diese Nachweise wirken im Prüffall entlastend.

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